Geförderte Familienmediation
In Österreich ist das Modell der interdisziplinären Co-Mediation in
Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten entsprechend der Richtlinie GZ
425000/5-V/2/04 seit mehr als einem Jahrzehnt fest etabliert: Ein
Co-MediatorInnenteam besteht aus einem juristischem und einem psychosozialen
Partner. Dieses Modell gewährleistet in besonderem Ausmaß die Beachtung der
rechtlichen und der psychosozialen Aspekte der Parteien. Eine Stunde
Co-Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen kostet ¤182. Aufgrund der
finanziellen Fördermöglichkeit durch das BMWFJ können KlientInnen die
Erstattung von Kostenersätzen beantragen und zwar abhängig von der Höhe des
Familiennettoeinkommens pro Jahr und der Anzahl unterhaltspflichtiger
Kinder. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die MediatorInnen bzw. der
VFM. Zur ersten Orientierung finden Sie unten die Tariftabelle des
Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, welche die
gestaffelten Selbstbehalte der KlientInnen aufweist.
Tariftabelle
Tariftabelle
Abrechnungsformular
Richtlinien